Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Bezahlung der ärztlichen Behandlung ihrer Mitglieder übernimmt. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Der größte Unterschied beider Versicherungsvarianten liegt in der Vielfältigkeit des Leistungskataloges.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel weniger Leistungen, als die Privaten. Akupunktur- und Heilpraktikerkosten werden zumeist nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei Arztbesuchen, einmal im Quartal 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Diese Gebühr wird von dem Arzt an die Krankenkassen weitergeleitet. Privatpatienten zahlen keine Praxisgebühr.
Seit den neuesten Einigungen zwischen Ärzten und Krankenkassen bieten die Krankenkassen wieder sogenannte Hausarztmodelle an. Je nach Kasse entfallen die Praxisgebühren ganz, oder z.Teil (bei manchen gar nicht), wenn man als Patient ein Hausarztmodell bei seinem Hausarzt abschließt.
Ist man gesetzlichen krankenversichert, hat man die Möglichkeit Zusatzversicherungen abzuschließen, die im Krankheitsfall zusätzliche Leistungen bieten. Es gibt sie für den stationären und ambulanten Bereich. Man kann somit das Risiko abfangen, allzu viel für Brillen, Zahnersatz und Arztkosten zahlen zu müssen. Im Krankenhaus bekommt man mithilfe einer entsprechenden Zusatzversicherung z. B. das Recht auf eine Chefarztbetreuung und einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Bei privaten Krankenversicherungen muss bedacht werden, dass man sie nur abschließen kann, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied geführt wird. Man sollte sich nicht nur Leistungsübernahmeversprechen blenden lassen, sondern auch daran denken, dass die meisten Versicherungen einen gewissen Selbstbehalt von ihren Mitgliedern verlangen. Das bedeutet, dass Arzt- und Medikamentenrechnungen erst voll von der Krankenversicherung übernommen werden, wenn der Versicherungsnehmer im Vorfeld alle Rechnungen, bis zur Erreichung des Selbstbehaltes, selbst getragen hat.