Soll ein Auto zugelassen werden, wird hierfür der KFZ Brief, sowie KFZ Schein benötigt. Nach der
Anmeldung erfolgt die Zuteilung der Kennzeichen, sowie deren Etikettierung mit der TÜV und AU
Plakette. Die angegebenen Fristen zu einer An- oder Ummeldung auf der Zulassungsstelle müssen
eingehalten werden, da sonst ein Bußgeld Verfahren mit empfindlicher Strafe eingeleitet werden
kann.
Aber nicht nur für Meldezwecke ist die KFZ Zulassungsstelle kompetent. Auch zur Eintragung von
Tuning Teilen, sowie Veränderungen am Auto ist eine Vorsprache bei der Zulassungsstelle notwendig.
Alle Veränderungen bezüglich eines KFZ, sowie dessen Halter in Form einer Namensänderung oder
Adressänderung, sind der Behörde umgehend mitzuteilen und in den Unterlagen, sowie im KFZ Schein
zu vermerken. Die Zulassungsstelle kann man ohne Terminvereinbarung besuchen und sein Anliegen
vortragen. Änderungen und Eintragungen sind kostenpflichtig, so dass man entweder Bargeld, oder
aber eine Geldkarte beim Besuch der Zulassungsstelle dabei haben muss. Ebenso sind vollständige
Unterlagen wichtig, da sonst keine Eintragung oder Ummeldung erfolgen kann. Nicht versicherte KFZ
können weder zugelassen, noch umgemeldet werden.
Um einen reibungslosen Ablauf und eine zeitnahe Abwicklung zu ermöglichen, muss die
Versicherungskarte oder Meldenummer der KFZ Versicherung direkt beim Besuch der KFZ Zulassungsstelle
mitgebracht werden.
Die Zulassungsstelle ist eine Behörde, die maßgeblich für die Verkehrssicherheit verantwortlich
ist. Da nur angemeldete Autos im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen, wird gleichzeitig der
Versicherungsschutz überwacht und Verkehrsteilnehmer somit abgesichert. Die Zulassungsstelle ist
aber auch berechtigt, nicht verkehrssichere, auffällige oder nicht versicherte KFZ stillzulegen und
vom Besitzer eine Stellungnahme, sowie Beseitigung der Ursachen zu fordern. Alle Handlungen der
Behörde verursachen anfallende Kosten beim Besitzer des betreffenden KFZ.