Zuerst einmal muss die Bedeutung von einigen Begriffen geklärt werden: Für diejenigen, die in die Arbeitslosigkeit geraten, gibt es die finanziellen Hilfen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2. Letzteres wird umgangssprachlich oft als Hartz 4 bezeichnet. Die Unterscheidung dieser beiden Leistungen ist wichtig, da es eine Menge an Unterschieden gibt
Arbeitslosengeld und Hartz IV – das sind die Unterschiede
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Daher ist nicht jeder anspruchsberechtigt. Um ALG 1 zu bekommen, muss man in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein gewesen. Das heißt, dass man einen Job gehabt haben musste, bei dem man u.a in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Ansonsten ist man nämlich nicht anspruchsberechtigt. Beim ALG 2 (Hartz 4) ist dies anders, da es sich hierbei um eine staatliche Leistung für Bedürftige handelt. Die Bezugsdauer von ALG 2 ist nicht begrenzt, solange die entsprechende Person als arbeitslos gemeldet ist. Beim Arbeitslosengeld 1 ist dies anders. In der Regel gilt der Anspruch auf ALG 1 nur 12 Monaten lang. Bei älteren Arbeitsnehmern über 50 Jahren ist der Bezugsanspruch länger. Je nach Alter bis zu 24 Monaten. Der wohl wichtigste Unterschied ist die Höhe bzw. die Berechnung der Höhe der finanziellen Unterstützung.
Das ALG 1 beträgt 60% des Nettogehalts des Arbeitnehmers (bei Kindern bis zu 67%). Dabei gilt aber eine Bemessungsgrenze (Höchstgrenze), die aber für Normalverdiener wenig relevant ist. Die Höhe von ALG 2 ist dagegen nicht vom vorherigen Gehalt abhängig. Es gibt einen festgesetzten Regelsatz pro Person. Dabei gibt es einen gesonderten Satz für Kinder. Die Höhe von ALG 2 richtet sich also an der Größe und Zusammensetzung der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Ein weiterer Unterschied ist, dass ALG 1 unabhängig von Ersparnissen/Vermögen des Empfängers. Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, jedoch nur bis maximal 15 Stunden pro Woche, da man sonst nicht als arbeitslos gilt. Bei der Bemessung von Hartz 4 wird das Vermögen/ die Ersparnisse des Empfängers berücksichtigt. Hartz 4 wird auch denjenigen gezahlt, die vom Lohn ihrer Anstellung nicht leben können. Aufstocken nennt man dieses Prinzip.
Die Auszahlungstermine von ALG 1 ist in der Regel rückwirkend (also der erste Werktag des Monats). Arbeitslosengeld 2 wird dagegen im Voraus gezahlt, da sonst die absichernde Funktion nicht gegeben wird.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)